Kreditkarte als Zahlungsmittel im Ausland
Grundsätzlich funktioniert das Bezahlen per Kreditkarte genauso wie in Deutschland auch. In einer normalen Einkaufssituation in einem Geschäft im Einzelhandel geben Sie Ihre Karte an den Kassierer bzw. die Kassiererin. Dieser stellt Ihnen dann in der Regel einen Bon für Ihren Einkauf und einen Beleg für Ihren Einkauf aus. In manchen Systemen wird nur ein Beleg ausgestellt, auch das ist in Ordnung. Den Beleg unterschreiben Sie. Danach kontrolliert die Kassiererin / der Kassierer Ihre Unterschrift. Bei Transaktionen mit höherem Volumen sollten Sie sich mittels Personalausweis ausweisen. Bei niedrigwertigen Transaktionen, z.B. in Fast Food Restaurants, wird in den Vereinigten Staaten gängigerweise auch auf solche Überprüfungen verzichtet.
Im Falle eines Abhandenkommens Ihrer Kreditkarte sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Karte sperren lassen. Dies ist auch wichtig, damit Sie von der Haftung für entstandene Schäden durch Missbrauch befreit werden. Bitte beachten Sie, dass die beiden großen Gesellschaften VISA und Mastercard in Deutschland dafür eine kostenlose Sonderrufnummer geschaltet haben. Diese sind aus dem Ausland nicht zu erreichen! Im Falle des Verlustes der Karte im Ausland sollten Sie sich also an die landesspezifischen Notrufnummern wenden oder die (+49) wählen! Unter dieser Telefonnummer erreichen Sie die zentrale Sperrnotrufnummer für elektronische Zahlungsmittel in Deutschland.
Die internationalen Sperrnummern des Anbieters Ihrer Kreditkarte erhalten Sie im Internet, oder auch in jeder Bankfiliale. Vor einem Auslandsaufenthalt ist es sinnvoll, diese Telefonnummer im Handy zu speichern. Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen nicht die SOS Nummer erreichen, gibt es andere Möglichkeiten die Karte sperren zu lassen. Gehen Sie direkt in eine Bank oder rufen Sie bei Ihrer Hausbank an.
Ab dem Zeitpunkt der Meldung des Verlustes Ihrer Karte haftet der Kreditkartenanbieter für entstandene Schäden (d.h. Transaktionen, die ein Dritter mit Ihrer Karte durchführt) solange Sie die allgemein geltenden Vorsichtsvorschriften eingehalten haben. Auch für Schäden, die vor Ihrer Meldung entstehen haften Sie nur beschränkt, schließlich hat der Anbieter der Kreditkarte Sicherheitsmaßnahmen (Unterschrift) getroffen, die er kontrollieren soll. Die Haftung beträgt in der Regel 50 Euro. Dies kann in Einzelfällen jedoch je nach Anbieter variieren.
Als Reserve sollten Sie im nicht europäischen Ausland grundsätzlich Traveller’s Checks bei sich führen und diese bei Ihrem Gepäck sicher verwahren. Diese können nur gegen Vorlage des Personalausweises und Unterschrift ausbezahlt werden. Sie können Traveller’s Checks in Ihrer Bank oder Sparkasse ausstellen lassen.
In den meisten Ländern sind auch Auszahlungen an EC-Automaten möglich. Größere Banken haben in vielen Ländern Partnerbanken bei denen solche Transaktionen kostenlos sind. Rechnen Sie jedoch mit nicht unerheblichen Gebühren, wenn Sie Geld am EC Automaten fremder Banken abheben. Wenn Sie über mehrere Girokonten verfügen sollten Sie eine Karte im Portemonnaie und die anderen an einem anderen sicheren Ort aufbewahren.